Hinweis zu Werbung, Angeboten und Bonusbedingungen

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

OASIS erklärt: Selbstsperre, Fremdsperre und der Abgleich beim Login

Bei der Registrierung und beim Einloggen prüft ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis, ob jemand in der Sperrdatei steht. Die GGL beschreibt es so: „Bei einer Registrierung und beim Einloggen erfolgt auch der Abgleich mit der OASIS-Spielersperrdatei.“ OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, und wer sich selbst sperren lassen möchte, trägt sich dort ein.

Was OASIS ist

Das Regierungspräsidium Darmstadt, auf dessen Seiten das Verfahren beschrieben ist, nennt die Spielersperre „ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht“. Spielformübergreifend heißt: Die Sperre gilt nicht nur für eine einzelne Spielform. Für Eintragung, Aufhebung und Auskunft gibt es auf der Seite des Regierungspräsidiums jeweils eine eigene Unterseite.

Die Selbstsperre

Eine Selbstsperre ist nach der Definition der Behörde eine Spielersperre, die eine Person für sich selbst beantragt. Nach den Angaben der GGL ist sie kostenlos und kann für mindestens drei Monate beantragt werden. Wer sie beantragt, füllt dafür ein Online-Formular aus und braucht eine eigenhändige Unterschrift. Als Nachweis wird die Kopie eines Ausweisdokuments verlangt, ein Personalausweis oder ein Reisepass. Der Führerschein genügt ausdrücklich nicht.

Die Fremdsperre

Eine Sperre kann auch jemand anderes beantragen, ein Anbieter oder eine dritte Person wie Angehörige oder Partner. Die GGL nennt für diese Fremdsperre eine Dauer von zwölf Monaten. Anders als bei der Selbstsperre muss ein Sperrgrund vorliegen. Die Behörde nennt dafür die Gründe aus § 8a Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021:

  • eine Spielsuchtgefährdung,
  • eine Überschuldung,
  • die Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen,
  • Einsätze, die zu Einkommen oder Vermögen außer Verhältnis stehen.

Für den Grund sind Nachweise einzureichen, und die betroffene Person bekommt Gelegenheit, sich dazu zu äußern, außer wenn ein Betreuer beteiligt ist.

Was Anbieter tun müssen

Anbieter müssen gesperrte Personen mit Identitätsprüfungen am Spielen hindern, und sie gleichen Registrierungen und Logins mit der Sperrdatei ab. Sie müssen außerdem selbst eine Sperre veranlassen, wenn ernsthafte Hinweise auf Spielsucht oder Überschuldung vorliegen.

Wie eine Sperre endet

Die Bedingungen, unter denen eine Sperre aufgehoben wird, nennt die Behörde auf einer eigenen Seite zur Aufhebung; maßgeblich ist der Wortlaut dort.

Wenn Spielen zum Problem wird

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00. Weitere Informationen gibt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unter www.bioeg.de. Den Antrag auf eine Selbstsperre stellt ihr beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Quellen und Stand

Die Angaben folgen den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Spielersperrsystem OASIS und der Übersicht der GGL Spielerschutz: Gesetze, Nutzen und Maßnahmen (aktualisiert am 26.05.2026). Gelesen haben wir beide am 13. Oktober 2026. Die Seiten der Behörden tragen teils kein eigenes Datum; maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut dort.

Häufige Fragen

Was kostet eine Selbstsperre?

Nach den Angaben der GGL ist die Selbstsperre kostenlos.

Wie lange gilt eine Sperre mindestens?

Eine Selbstsperre kann nach den Angaben der GGL für mindestens drei Monate beantragt werden. Für die Fremdsperre nennt die GGL zwölf Monate.

Wo wird die Sperre geprüft?

Bei der Registrierung und beim Einloggen gleicht der Anbieter mit der OASIS-Spielersperrdatei ab. Das gilt für Anbieter mit deutscher Erlaubnis.

Gilt die Sperre nur für Sportwetten?

Nein. Das Regierungspräsidium Darmstadt beschreibt die Spielersperre als spielformübergreifend, also nicht als Sperre für eine einzelne Spielform.