Am 13. Oktober 2026 führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder 32 Domains mit einer Sportwetten-Erlaubnis. Dahinter stehen 25 Erlaubnisinhaber. Beide Zahlen stimmen, sie zählen nur Verschiedenes, und je nachdem, was eine Übersicht zählt, kommen wieder andere Zahlen heraus.
Drei Dinge, die man zählen kann
Die Whitelist ist nach Erlaubnisinhabern gegliedert. Unter dem Namen des Unternehmens stehen die Internetseiten, für die es eine Erlaubnis hat, jeweils mit dem erstmaligen Erlaubnisdatum und, soweit vorhanden, mit einem oder mehreren Folgeerlaubnisdaten. Daraus ergeben sich je nach Frage verschiedene Zahlen:
| Gezählt wird | Anzahl am 13. Oktober 2026 | Was die Zahl aussagt |
|---|---|---|
| Domains mit Sportwetten-Erlaubnis | 32 | Wie viele Internetadressen die Whitelist in dieser Kategorie nennt |
| Erlaubnisinhaber | 25 | Wie viele Unternehmen hinter diesen Adressen stehen |
| Inhaber mit mehr als einer Domain | 3 | Wo die eine Zahl größer ist als die andere |
Wo aus einem Inhaber mehrere Domains werden
Von den 25 Inhabern führen 22 genau eine Domain. Die übrigen zehn Domains verteilen sich auf drei Unternehmen:
- Merkur Bets Malta Limited: merkur-sports.de, merkurbets.de, merkurslots.de, xtip.de (vier)
- NetX Betting Limited: betbird.de, betstar.sportwetten.de, betstar.sw.de, sportwetten.de (vier)
- I.B.C. Sportsbetting Limited: bet3000.de, wettarena.de (zwei)
Ob zwei Adressen zu einer Marke gehören, sagt die Whitelist nicht. Sie kennt nur Domains und Inhaber. Wer „Anbieter“ zählt, muss also erst entscheiden, was ein Anbieter sein soll: eine Adresse, ein Unternehmen oder eine Marke, unter der ihr ein Wettkonto eröffnet.
Nur Sportwetten
Die Whitelist führt neben Sportwetten weitere Erlaubniskategorien, etwa für virtuelle Automatenspiele und für Online-Poker. Gezählt ist hier ausschließlich die Kategorie Sportwetten. Ein Unternehmen, das nur in einer anderen Kategorie eine Erlaubnis hat, taucht in dieser Zählung nicht auf. Steht dasselbe Unternehmen in mehreren Kategorien, hat es in jeder ein eigenes Erlaubnisdatum.
Was die Zahl nicht sagt
Eine Domain in der Whitelist bedeutet, dass die Behörde für diese Adresse eine Erlaubnis erteilt hat. Ob unter der Adresse gerade ein Wettangebot läuft, geht aus dem Eintrag nicht hervor. Zahlen wie „davon aktiv“ brauchen deshalb eine zweite Quelle und eine eigene Prüfung, und sie veralten schneller als der Registerstand. Hier steht nur, was die Whitelist selbst ausweist, mit dem Datum der Zählung.
So zählt ihr selbst nach
- Die Whitelist der GGL öffnen und die Einträge der Kategorie Sportwetten durchgehen.
- Jede Internetadresse zählen. Das ergibt die Domains.
- Die Namen der Inhaber sammeln und doppelte streichen. Das ergibt die Inhaber.
Die vollständige Tabelle mit allen 32 Domains, ihren Inhabern und den Erlaubnisdaten steht auf der Startseite. Wer beim Nachzählen auf eine andere Zahl kommt, hat vermutlich eine andere Kategorie oder einen anderen Stichtag erwischt.
Häufige Fragen
Wie oft ändert sich die Whitelist?
Bei unseren Abrufen am 18. September, am 1. Oktober und am 13. Oktober 2026 war der Stand jeweils derselbe. In diesem Jahr kamen fünf Domains hinzu: drei am 19. Januar 2026; eine am 23. März 2026; eine am 22. April 2026.
Ist jede Domain ein eigener Anbieter?
Nein. 32 Domains gehören zu 25 Inhabern. Drei Inhaber führen mehrere Domains, die übrigen 22 genau eine.
Zählt die Whitelist auch Automatenspiele und Poker?
Die Whitelist führt auch diese Kategorien, jede mit eigenen Erlaubnisdaten. In diesem Beitrag ist ausschließlich die Kategorie Sportwetten gezählt.
Wo prüfe ich, ob ein bestimmter Anbieter eine Erlaubnis hat?
In der Whitelist selbst, mit der Adresse des Anbieters. Wie das in wenigen Minuten geht, steht auf unserer Seite zur Sportwetten-Lizenz.
